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Wer kennt sie nicht, die ewigen Cookie-Banner beim Aufrufen einer Seite im Internet, die Datenschutzerklärung zu jeder Website, die man endlos herunterscrollen muss oder die mindestens zehn und mehr Seiten starken, gesetzlich notwendigen, vertraglichen Datenschutzregelungen in oftmals schwer verständlichem juristischen Fachjargon.

Im besten Falle überfliegt man diese Texte, im schlechtesten gibt man direkt (per click) sein „Okay“ ohne überhaupt etwas gelesen zu haben. Das wichtige, im Grundgesetz verankerte Recht jedes Einzelnen zu seiner „Informationellen Selbstbestimmung“, welchem mit den oben genannten Maßnahmen Rechnung getragen werden soll, wird so ad absurdum geführt. Geht das nicht anders, einfacher, schneller und damit besser?

Das dachte sich auch schon der Gesetzgeber bei der Entwicklung der seit 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und schuf mit Art. 12 Absatz 7 die Regelung, dass Informationen mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden können.

Dementsprechend gab es immer wieder Ansätze in verschiedenen Forschungsprojekten und Studien, die solche sogenannten „Icons“ im Datenschutz zum Gegenstand hatten. So schrieb letztes Jahr der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg einen Wettbewerb zur Entwicklung eines Icon-Sets aus, mit dem Ziel, zukünftig in leichter wahrnehmbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über Datenverarbeitungen zu vermitteln.

Der Wettbewerbsbeitrag von Sabine Sonneborn, Mitarbeiterin in der Stabsstelle „Datenschutzbeauftragter“ der RUB wurde in diesem Rahmen mit dem 3.Platz prämiert.

Allein bei dieser guten Idee soll es jedoch nicht bleiben: Wichtig ist es nun, solche Alternativen in Ergänzung zur klassischen Informationsweitergabe (durch Texte) breit in der Praxis auszutesten und deren Geeignetheit umfassend zu evaluieren. Dies umso mehr, als die eigentlichen Verantwortlichen für die Informationspräsentation oftmals wenig Interesse an einer einfach zu erfassenden Darstellung haben dürften: Nutzer könnten so von bestimmten Diensten abgeschreckt werden oder es könnte gar Empörung über bestimmte Praktiken aufkommen (Stichwort zum Beispiel: „WhatsApp“).

So ist in diesem Zusammenhang gerade die interdisziplinäre Datenschutz- und Technikforschung gefragt. Dem folgend ist geplant, das Projekt „Icons für den Datenschutz“ in Kooperation mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg weiterzuentwickeln, zu evaluieren und die Ergebnisse auch auf europäischer Ebene vorzustellen.