Passwörter

Gute Passwörter sollten nicht leicht zu erraten sein. Hier finden sich einige Hinweise für gute Passwörter. Weitere Hinweise finden Sie bei der IT-Grundsicherung.

Bekanntgabe von Noten und Notenaushänge

  • Mündliche Bekanntgabe von Noten sollte in jedem Falle ohne das Beisein Dritter erfolgen.
  • Aushänge sollten nur mit Matrikelnummer (keinesfalls mit Namen) erfolgen und zeitnah wieder eingesammelt werden. Verhindern Sie, dass Studierende Handy-Fotos von den Aushängen machen!
  • Die ungesicherte Bekanntgabe im Internet ist zwar praktisch, aber sehr problematisch, da das Anlegen von Profilen ermöglicht wird. Folgende Verfahrensweisen sind datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden:
    • Alternative 1: Geben Sie die Daten über VSPL bekannt! Jeder Student kann dann nur seine eigenen Daten einsehen.
    • Alternative 2: Vergeben Sie Klausurkennungen: Eine eindeutige Nummer auf jeder Klausur, die sich die Studenten aufschreiben können. Anschließend werden die Kennungen mit der Note bekanntgegeben.
    • Alternative 3: Holen Sie sich in der Klausur schriftlich die Einwilligung der Studenten zur Veröffentlichung der Daten. (Entsprechende Erklärung mit Unterschrift der Studenten.)
    • in jedem Fall sollten Listen nur zeitlich beschränkt zur Verfügung stehen.

Sichere Dokumentenentsorgung

  • Akten und Papiere sind sicher zu schreddern, dabei gibt es für unterschiedliche Anforderungen unterschiedliche Qualitäten. Ein sehr sicherer Schredder für kleinere Mengen existiert im Rechenzentrum.
  • Größere Mengen werden über einen Dienstleister entsorgt.

Sichere Hardwareentsorung

  • Auch bei der Entsorgung von Rechnern ist sicherzustellen, dass die Daten nicht mehr lesbar sind. Dazu existieren entsprechende Programme (ERASER). Alternativ steht im Rechenzentrum ein Gerät zu Verfügung, mit dem auch Daten von einer defekten Platte physikalisch gelöscht werden können (Degausser)
  • Verantwortlich zur Entfernung der Daten sind die einzelnen Einheiten (Lehrstühle, Dekanate etc.). Nur dort ist bekannt, welche Daten wo existieren und welche Daten entfernt werden müssen. Im Zweifel sollten Festplatten immer sicher gelöscht werden.
  • Für weitere Fragen zum Thema sichere Entsorgung geben wir gerne Auskunft.

Wo finde ich Software, die beim Datenschutz hilfreich ist?

Die wesentlichen Hinweise finden Sie bei der IT-Grundsicherung

  • Achten Sie zunächst darauf, dass die Daten regelmäßig gesichert werden und auch die Sicherung sicher aufbewahrt wird.
  • Weiterhin sind Virenschutz und Software-Updates wichtig. Hier finden Sie entsprechende Seiten der Stabsstelle Informationssicherheit der RUB.
  • Sicheres Löschen: gelöschte Daten lassen sich in der Regel mit einfachsten Mitteln wieder restaurieren. Ein freies Tool, das sicheres Löschen ermöglicht ist ERASER.
  • Als freies Werkzeug zur Verschlüsselung und zur Signierung (auch Prüfung von Signaturen) kann GnuPG eingesetzt werden. Für Outlook wird GnuPG mit GnuPT einfach einsetzbar.
  • Die meisten Mail-Clients unterstützen direkt sogenannte X.509 Zertifikate für digitale Signaturen und Verschlüsselung. Solche Zertifikate sind kostenfrei über die RUB-PKI zu bekommen .
  • Um Festplatten und andere Datenträger (auch CD’s, Memory Stick’s etc.) zu verschlüsseln kann VeraCrypt genutzt werden.
  • Es existieren umfassende Toolsammlungen, die komfortabel einen weiten Bereich abdecken z.B. PGP Desktop, Steganos Security Suite.

Datenschutz in der Forschung – (wissenschaftliche) Umfragen etc.

Ein Dokument, das wertvolle Hinweise für Fragebogen etc. liefert:
Datenschutz in der Forschung

Was sollte ich beachten wenn ich eine Web-Cam betreiben will?

Videokameras sind generell nur unter bestimmten sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässig. Wenn Sie eine WebCam betreiben wollen, sollten Sie sicherstellen, dass unter keinen Umständen Personen zu identifizieren sind. Dies kann durch eine unscharfe Einstellung ermöglicht werden, durch Auswahl eines entsprechenden Ausschnittes oder indem der Ausschnitt niemanden aus der Nähe zeigt. In jedem Falle sollte eine Videoinstallation der Dienststelle zur Prüfung bekannt gegeben werden.